Termine & Kalender

Versteigerung

Nächste Versteigerung:

04.04.2024

Die Versteigerung findet in unseren Geschäftsräumen in der Bayerstr. 27 statt.
Die Vorbesichtigung beginnt um 11:00 Uhr.
Die Versteigerung um 12:00 Uhr.

Warum wird versteigert?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die nicht ausgelösten Pfänder frühestens nach 4 Monaten, nach den gesetzlichen Vorschriften der Pfandleihverordnung und nach öffentlicher Bekanntmachung, öffentlich versteigert werden dürfen.

Wie wird versteigert?

Die Pfandleihverordnung bestimmt, dass nur ein öffentlicher, bestellter und vereidigter Auktionator oder Gerichtsvollzieher, der persönlich völlig unabhängig sein muss, die Versteigerung durchführen darf. Vor Beginn der Versteigerung haben die Interessenten eine Stunde Zeit, um die einzelnen Artikel genau zu betrachten. Der Aufrufpreis setzt sich aus dem ausbezahlten Darlehen + Zinsen + Kosten bis zum Tag der Versteigerung zusammen – meist noch darunter. Gebote sind verbindlich. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss sofort in bar bezahlen und erhält daraufhin den ersteigerten Gegenstand.

Justizhammer Versteigerung

Warum ist es so günstig?

Wenn ein Leihhaus seine nicht eingelösten Pfänder verwerten muss, so ist das eine öffentliche Versteigerung. Dem Leihhaus stehen aus der Versteigerung nur das ausgezahlte Darlehen + Zinsen + Kosten zu. Ein eventuell erzielter Mehrerlös steht dem Einlieferer zu, bzw. muss nach einer Frist von 2 Jahren ersatzweise an den Staat abgeführt werden. Hohe Versteigerungserlöse kommen dem Leihhaus nicht zu Gute. Bei Auktionshäusern ist das Gegenteil der Fall. Je höher der Versteigerungserlös desto höher der Gewinn des Auktionshauses. Der sogenannte Schätzwert bzw. Aufrufpreis wird meist willkürlich festgelegt. Die Versteigerung muss nicht von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden. Auch die persönliche Trennung des Auktionators vom versteigernden Unternehmen ist in den meisten Fällen nicht gegeben.